Bundesbau in Deutschland
Die Bundesländer unterhalten in ihren Landesbauverwaltungen eigene, nur für den Bundesbau zuständige Organisationseinheiten. Diese teilen sich auf in eine Fachaufsicht führende Ebene (FfE) und eine ihr fachlich unterstellte Baudurchführende Ebene (BdE). Die Kosten dafür werden den Ländern auf Basis bilateraler Verträge vom Bund erstattet. Rechtliche Grundlagen sind das Finanzverwaltungsgesetz, die Verwaltungsabkommen der Länder sowie die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes.