Schutzbestimmung

LKEBw Schutzbestimmungserklärung

Anwendererklärung zu den Downloadschutzbestimmungen und speziell zu den Programmschutzbestimmungen.

A. Downloadschutzbestimmungen
Das ausschließliche und übertragbare Nutzungsrecht aller Tools bzw. digitalen Unterlagen, die auf der Website „www.lkebw.de“ dem registrierten Anwender zur Verfügung stehen, liegt entsprechend den Regelungen des Entwicklungsvertrages beim Bundesministerium für Verteidigung (BMVg).
Die Tools bzw. digitalen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausdrücklich nur für den behördeninternen Dienstgebrauch bei den baudurchführenden Ebenen der Länder und den Dienststellen der Bundeswehr bestimmt. Sie dürfen von den baudurchführenden Ebenen und den Dienststellen der Bundeswehr nicht an Dritte weitergegeben werden. Unter Umständen können bestimmte Tools bzw. digitale Unterlagen ausschließlich von der „Leitstelle Klimaneutrale Energieversorgung der Liegenschaften der Bundeswehr“ („LKEBw“) in der Oberfinanzdirektion NRW, Standort Münster / Referat B 34 unter bestimmten  Sicherheitsauflagen direkt an Dritte abgegeben werden, soweit dies zur Erfüllung eines Auftrages unbedingt erforderlich sein sollte. Die Tools bzw. digitalen Unterlagen sind nach Auftragserledigung zu löschen bzw. an die OFD NRW, Standort Münster zurückzugeben. Die Löschung und/oder Rückgabe ist schriftlich von der baudurchführenden Ebene oder der Dienststelle der Bundeswehr, der OFD NRW zu bestätigen.

B. Programmschutzbestimmungen
Das ausschließliche und übertragbare Nutzungsrecht an der DiWärme-Planungssoftware liegt entsprechend den Regelungen des Softwareentwicklungsvertrages beim Bundesministerium für Verteidigung. Mit dem Einführungserlass U III 3 – Az 68-20-99/10 vom 17.03.1995 sind die Programmnutzungsrechte festgelegt worden.
Das Programm ist urheberrechtlich geschützt und ausdrücklich nur für den behördeninternen Dienstgebrauch bei den baudurchführenden Ebenen der Länder und den Dienststellen der Bundeswehr bestimmt. Es darf von den baudurchführenden Ebenen und den Dienststellen der Bundeswehr nicht an Dritte weitergegeben werden.
Bei der Programmauslieferung an die jeweiligen baudurchführenden Ebenen der Länder und den Dienststellen der Bundeswehr wird die entsprechende DiWärme-Softwarekopie für den Adressat von der OFD NRW -Bauabteilung Münster lizenziert und registriert.
Unter Umständen kann das Programm ausschließlich von der OFD NRW, Standort Münster / Referat B 34 unter bestimmten Sicherheitsauflagen direkt an Dritte abgegeben werden, soweit dies zur Erfüllung eines Auftrages unbedingt erforderlich sein sollte. Das Programm / die Installation ist nach Auftragserledigung zu löschen und zugehörige Programmunterlagen an die OFD NRW zurückzugeben. Die Löschung und Rückgabe ist schriftlich von der baudurchführenden Ebene oder der Dienststelle der Bundeswehr oder der OFD NRW zu bestätigen.
Bei der Weitergabe der Software innerhalb von Verträgen mit freiberuflich Tätigen ist das beauftragte Büro vertraglich dementsprechend zu verpflichten, die Verantwortung verbleibt bei der baudurchführenden Ebene. Die Weitergabe des Programms an Dritte bedarf grundsätzlich der Genehmigung des BMVg. Der Antrag ist von der baudurchführenden Ebene oder der Dienststelle der Bundeswehr detailliert zu begründen. Die Begründung ist mit dem Genehmigungsantrag über die OFD NRW an das BMVg zu richten. Entsprechend den Regelungen des Bundes zur Vertragsgestaltung mit Freiberuflich Tätigen ist bei der Anwendung einer Musterplanung das Honorar zu kürzen, da erhebliche Vorleistungen durch die Musterplanung erbracht sind. Der Umfang der Kürzungen ist im Einzelfall zu ermitteln.

C. Anwendererklärung
Jeder Anwender/Nutzer hat die Kenntnisnahme dieser Downloadschutzbestimmungen vor der Erstanwendung der Tools und/oder der Planungssoftware aus dem Downloadbereich, mit der Registrierung auf der Plattform LKEBw gegenüber der OFD NRW -Bauabteilung Referat B 34 bestätigt.
In diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen des derzeit gültigen BMVg-Erlasses zur Anwendung und Einschaltung der LKEBw hingewiesen.