Der Bund als Geldgeber
Im Zuwendungsbau ist der Bund nicht Bauherr, sondern Geldgeber. Nach baupolitischen und baukulturellen Gesichtspunkten werden besondere Baumaßnahmen und Projekte gefördert, die Kommunen, Stiftungen oder wissenschaftliche Institutionen nicht alleine stemmen könnten. So wurden zum Beispiel durch das Investitionsprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ zukunftsweisende bauliche Vorhaben mit hohem Innovationspotential in den Bereichen Stadtentwicklung und Städtebau gefördert. Die Projekte zeichnen sich durch einen hohen Anspruch im Hinblick auf ihren städtebaulichen Ansatz, ihre baukulturellen Impulse und die eingebrachten Beteiligungsprozesse aus. Hier findet nicht nur eine Realisierung der baupolitischen Ziele des Bundes statt, die Vorbildfunktion für städtebauliche Entwicklung und die Bewahrung des baukulturellen Erbes in ganz Deutschland besitzt, sondern es werden auch gesamtgesellschaftliche Impulse für Kommunen, Regionen und die dazugehörige Stadtentwicklung gesetzt.